Genehmigungsmanagement
Wir lotsen Sie da durch.
Im Umweltrecht müssen viele Gesetze beachtet, Richtlinien verfolgt und Ihr Vorhaben genehmigt werden.
Wir koordinieren das Ganze für Sie – auch bundesweit. Aus unserem Netz an Gutachtern und Fachplanern finden wir schnell den passenden Partner für Sie.
Stets das Ziel, Ihren Genehmigungsbescheid im Visier, kann mit uns an Bord nichts schief gehen!
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Wir begleiten Sie bis zu Ihrem Genehmigungsbescheid durch alle erforderlichen Schritte eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG). Egal ob es sich um ein vereinfachtestes Verfahren oder ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit handelt. Dabei vernetzten wir Sie gerne mit den notwenigen Gutachtern und nehmen Ihnen die Koordination ab.
Wesentliche Änderung einer Anlage nach BImSchG
Sie betreiben eine Anlage nach BImSchG und möchten Veränderungen durchführen? Wenn das geplante Vorhaben nicht nur zu Verbesserungen bei den Umweltauswirkungen führt, so ist eine Änderungsgenehmigung notwendig (§ 16 BImSchG). Wir koordinieren gerne für Sie das Verfahren und Erstellen die behördlich geforderten Unterlagen.
Vorprüfungen nach Umweltverträglichkeitsgesetz
Ist Ihre Anlage im Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) aufgelistet? Wir erstellen für Sie die Unterlagen für die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung. Mit der Vorprüfung werden mögliche Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens abgeschätzt. Auf dieser Basis entscheidet die Behörde, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Vorprüfung Ausgangszustandsbericht
Betreiben Sie eine IED-Anlage (IED = Anlage gemäß Industrie-Emissionsrichtlinie der EU). Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Ausgangszustandsbericht (AZB) erstellen lassen müssen. Der AZB beschreibt den Zustand des Bodens und des Grundwassers, wenn in Ihrer Anlage gefährliche Stoffe eingesetzt werden sollen. Er ist wichtig für eine spätere Stilllegung der Anlagen.
Anzeigen nach BImSchG
Sie wollen Verbesserungen an Ihren Anlagen durchführen, sind aber genehmigungsbedürftig nach BImSchG? Dann müssen Sie nicht selten eine Anzeige nach § 15 BImSchG bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde einreichen. Wir übernehmen die Koordination der Unterlagen und die Erstellung für Sie.
Antragerstellung mit ELiA (Software)
Zurzeit ist in den Bundesländern Berlin, Brandburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Elektronischen Antragstellungsprogramm ELiA vorgesehen. Wir besitzen eine jahrelange Erfahrung mit dieser Software und übernehmen gerne die Antragerstellung für Sie.
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Wir für Sie
Wir begleiten Sie bis zu Ihrem Genehmigungsbescheid durch alle erforderlichen Schritte eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG). Egal ob es sich um ein vereinfachtestes Verfahren oder ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit handelt. Dabei vernetzten wir Sie gerne mit den notwenigen Gutachtern und nehmen Ihnen die Koordination ab.
Wesentliche Änderung einer Anlage nach BImSchG
Wir für Sie
Sie betreiben eine Anlage nach BImSchG und möchten Veränderungen durchführen? Wenn das geplante Vorhaben nicht nur zu Verbesserungen bei den Umweltauswirkungen führt, so ist eine Änderungsgenehmigung notwendig (§ 16 BImSchG). Wir koordinieren gerne für Sie das Verfahren und Erstellen die behördlich geforderten Unterlagen.
Vorprüfungen nach Umweltverträglichkeitsgesetz
Wir für Sie
Ist Ihre Anlage im Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) aufgelistet? Wir erstellen für Sie die Unterlagen für die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung. Mit der Vorprüfung werden mögliche Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens abgeschätzt. Auf dieser Basis entscheidet die Behörde, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Vorprüfung Ausgangszustandsbericht
Wir für Sie
Betreiben Sie eine IED-Anlage (IED = Anlage gemäß Industrie-Emissionsrichtlinie der EU). Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Ausgangszustandsbericht (AZB) erstellen lassen müssen. Der AZB beschreibt den Zustand des Bodens und des Grundwassers, wenn in Ihrer Anlage gefährliche Stoffe eingesetzt werden sollen. Er ist wichtig für eine spätere Stilllegung der Anlagen.
Anzeigen nach BImSchG
Wir für Sie
Sie wollen Verbesserungen an Ihren Anlagen durchführen, sind aber genehmigungsbedürftig nach BImSchG? Dann müssen Sie nicht selten eine Anzeige nach § 15 BImSchG bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde einreichen. Wir übernehmen die Koordination der Unterlagen und die Erstellung für Sie.
Antragerstellung mit ELiA (Software)
Wir für Sie
Zurzeit ist in den Bundesländern Berlin, Brandburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Tühringen die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Elektronischen Antragstellungsprogramm ELiA vorgesehen. Wir besitzen eine jahrelange Erfahrung mit dieser Software und übernehmen gerne die Antragerstellung für Sie.